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Die Marktgemeinde Göpfritz an der Wild fördert die Erneuerung von Hausfassaden. Voraussetzung für diese Förderung ist die Inanspruchnahme einer kostenlosen Beratung der Gemeinde. Außerdem muss das Datum der Baubewilligung vor mindestens 10 Jahren liegen.
Höhe des Zuschusses:
Der Zuschuss wird nur über schriftliches Ansuchen gewährt. Dieses ist binnen 6 Monaten ab dem Datum der Rechnungslegung der geförderten Anlage zu stellen. Dem Ansuchen sind eine Kopie der Rechnung und der Einzahlungsbestätigung beizulegen.
Informationen erhalten Sie im Gemeindeamt.