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Gefördert werden die Anschaffung (erstmalig oder Austausch) von
die als Zentralheizung oder der Warmwasserbereitung in Wohngebäuden dienen. Im Falle des Austauschs muss der Kauf der Anlage, die ersetzt wird, mind. 20 Jahre zurückliegen.
Höhe des Zuschusses:
Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie im Gemeindeamt.