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Gefördert werden die Anschaffung (erstmalig oder Austausch) von
die als Zentralheizung oder der Warmwasserbereitung in Wohngebäuden dienen. Im Falle des Austauschs muss der Kauf der Anlage, die ersetzt wird, mind. 20 Jahre zurückliegen.
Höhe des Zuschusses:
Der Zuschuss wird nur über schriftliches Ansuchen gewährt. Dieses ist binnen 6 Monaten ab dem Datum der Rechnungslegung der geförderten Anlage zu stellen. Dem Ansuchen sind eine Kopie der Rechnung und der Einzahlungsbestätigung beizulegen.
Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie im Gemeindeamt.