Biomasse und Wärmepumpen

Gefördert werden die Anschaffung (erstmalig oder Austausch) von

  • Biomasse-Heizungsanlagen (Holz-Saugzugkesseln mit Pufferspeicher, Holz-Hackschnitzelheizanlagen und Holz-Pelletsheizungsanlagen mit automatischer Beschickung) und
  • Wärmepumpen

die als Zentralheizung oder der Warmwasserbereitung in Wohngebäuden dienen. Im Falle des Austauschs muss der Kauf der Anlage, die ersetzt wird, mind. 20 Jahre zurückliegen.

Höhe des Zuschusses:

Art der AnlageFörderung in % der Anschaffungskosten
ohne Lieferung und Montage
Höchstbetrag
Holz-Saugzugkessel mit Pufferspeicher3 %
EUR 365,-
Holz-Hackschnitzelheizung3 %
EUR 365,-
Pelletskessel (Heizraum im Keller)3 %
EUR 365,-
Pelletskessel (Etagenheizung)5 %
EUR 365,-
Wärmepumpenanlage (Erdwärme, Luftwärme, Flächenkollektor)3 %
EUR 365,-

Der Zuschuss wird nur über schriftliches Ansuchen gewährt. Dieses ist binnen 6 Monaten ab dem Datum der Rechnungslegung der geförderten Anlage zu stellen. Dem Ansuchen sind eine Kopie der Rechnung und der Einzahlungsbestätigung beizulegen.

Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie im Gemeindeamt.


Formulare