Amtssignatur
Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Marktgemeinde Göpfritz an der Wild auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Merkmale der Amtssignatur:
- Bildmarke (gem. § 19 Abs. 1 E-GovG)
- Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG)
- Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG)
Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter:
https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Marktgemeinde Göpfritz an der Wild gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie unter Bildmarke.
Prüfung amtssignierter elektronischer Dokumente
Der wesentliche Vorteil des amtssignierten elektronischen Dokumentes ist, dass seine Echtheit jederzeit im Internet unter der Adresse http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/ geprüft werden kann.
Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:
http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Marktgemeinde Göpfritz an der Wild:
Ansprechperson: Bürgermeisterin Riedl-Weixlbraun Silvia
Adresse: Hauptstraße 72, 3800 Göpfritz an der Wild
Telefon: 02825/8310
E-Mail: gemeinde@goepfritz-wild.gv.at
DVR-Nummer: 0455873
UID-Nummer: ATU16214406
Parteiverkehrszeiten: MO 7.00-12.00 Uhr und 13.00-18.30 Uhr, DI-FR 7.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr
Die Vorlage des Ausdruckes an die Behörde kann auf folgende Art erfolgen:
Rechtsgrundlage
§ 19 E-Government Gesetz (E-GovG)
§ 20 E-Government Gesetz (E-GovG)