Regenwasser-Kanaleinmündungsabgabe

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt6,01 € /m²
inkl. MWSt6,61 € /m²


Werden Niederschlagswässer über den öffentlichen Regenwasserkanal abgeleitet, ist eine Kanaleinmündungsabgabe fällig.

Für Niederschlagswässer ist keine Anschlussverpflichtung vorgesehen. Sie können auch dann z.B. auf Eigengrund versickert werden, wenn eine Anschlussmöglichkeit an einen öffentlichen Kanal besteht. Sie sind aber nach § 45 Abs. 6 NÖ Bauordnung 2014 so abzuleiten, dass durch die Versickerung oder oberflächliche Ableitung von Niederschlagswässern weder die Tragfähigkeit des Untergrundes noch die Trockenheit von Bauwerken beeinträchtig werden. Die Abwässer dürfen nicht auf Verkehrsflächen geleitet werden.

Änderung Berechnungsfläche durch Zu- oder Ausbau

Ändert sich die Berechnungsfläche durch einen Zubau, so ist die Kanaleinmündungsabgabe neu zu berechnen und eine Ergänzungsabgabe zur Kanaleinmündungsabgabe ist zu entrichten.